Am 28. Mai finden in ganz Spanien Kommunalwahlen statt, zusätzlich zu Regionalwahlen in den meisten autonomen Gemeinschaften des Landes, außer in Andalusien, Katalonien, Galizien, dem Baskenland und Castilla y León.
Am 28. März feierte der Ministerrat den Königlichen Erlass zur Einberufung der Kommunalwahlen und Versammlungen von Ceuta und Melilla. Dieser Königliche Erlass trat am 4. April in Kraft, dem Datum seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Es ist wichtig hervorzuheben, dass Kommunalwahlen für das politische Leben des Landes von großer Bedeutung sind, da viele der Entscheidungen, die die Bürger in ihrem täglichen Leben direkt treffen, auf lokaler Ebene getroffen werden.
Wie wähle ich per Briefwahl, wenn ich im Ausland lebe?
Das Wahlverfahren bietet den Bürgern die Möglichkeit, persönlich in den autorisierten Wahlzentren des Landes zu wählen oder ihre Stimme per Post zu versenden. Spanier mit Wohnsitz im Ausland müssen im konsularischen Registrierungsregister und in der Volkszählung der abwesenden Wähler (CERA) eingetragen sein, um wählen zu können.
Die Landesvertretungen des Wahlamtes übersenden jeder im cera registrierten Person mit Wohnsitz im Ausland folgende Unterlagen per Post:
Wahlumschläge An den Landeswahlvorstand adressierter Umschlag. An das Konsulat oder die Botschaft adressierter Umschlag. 2 Zertifikate, die bescheinigen, in der Volkszählung der abwesenden Wähler registriert zu sein. Ein Merkblatt zur Ausübung des Stimmrechts. Neben der Adresse der Webseite, auf der Sie alle Kandidaturen finden und die herunterladbaren Stimmzettel einsehen können.
Um die Privatsphäre der Stimmabgabe zu wahren, darf nur der vollständige Satz der Stimmzettel elektronisch heruntergeladen werden.
Das Wahlamt hat die Unterlagen vom 22. April bis 28. April per Einschreiben zugestellt. Allerdings verlängert sich die Frist für Personen mit Wohnsitz im Ausland, da die Zustellungszeit berücksichtigt werden muss.
Das Büro wird auch die offiziellen Stimmzettel ab dem 3. Mai und spätestens am 7. Mai in den Provinzen, in denen die Proklamation der Kandidaturen nicht angefochten wurde, an die eingetragene Adresse jedes abwesenden Wahlberechtigten schicken. Bei den anderen entstanden sie spätestens am 13. Mai.
Die herunterladbaren Stimmzettel werden verfügbar sein, sobald die Anfechtungen der Kandidaturen gelöst sind. Die Frist endet am 7. Mai.
Die Konsulate sorgen dafür, dass in den Wahlzentren amtliche Stimmzettel und Wahlumschläge sowie die notwendigen Computerressourcen zum Herunterladen der für die Stimmabgabe erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen.
Neue Möglichkeiten der Briefwahl für AusländerMinisterium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit